Abhängig vom Pflegegrad werden monatliche Zuschüsse in Höhe von 316 EUR bis 901 EUR bewilligt. Zusätzlich erhält der Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad einen Entlastungsbetrag von 125,- €
Für bis zu 6. Wochen ggf. 42. Tage im Jahr werden für Pflegeersatz ggf. Urlaubsvertretung bis zu 1.612 EUR jährlich erstattet.
50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege können zusätzlich zu der Verhinderungspflege beantragt werden (bis zu 806,-€)
Es können bis zu 4.000 EUR p.a. im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden. Zu dieser Thematik kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater dazu.
Die Reisekosten betragen ca. 150-200 Euro pro Pflegehilfskraft (pro Fahrt) Diese findet im Regelfall, 4 bis 6 mal im Jahr (alle 2-3 Monate) statt.
Wenn die zu betreuende Person mit einer Begleitperson im Haushalt zusammenlebt, erhöht sich der Preis um 400 Euro netto. Der Hauswirtschaftlicher Service umfasst u.a. das Waschen, Kochen und Bügeln für eine Begleitperson sowie die Reinigung der öffentlichen Bereiche.
Im Falle der Notwendigkeit, zwei Personen vor Ort zu betreuen, wird der Preis individuell festgelegt. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail.
AUSREICHENDE DEUTSCHKENNTNISSE: Die Betreuungskraft bildet einfache oft nicht grammatikalische Sätze mit allgemeinem Wortschatz aus dem Alltags- und Betreuungsbereich. Kann einfache kurze Fragen mit ja oder nein beantworten – versteht viel, wenn man langsam mit der Betreuungskraftkommuniziert.
BEFRIEDIGENDE DEUTSCHKENNTNISSE: Die Betreuungskraft verfügt über einen erweiterten Wortschatz aus dem Alltag - Sätze und Fragen werden gebildet, Verständigung findet oft in ungrammatikalischen Sätzen statt.
GUTE DEUTSCHKENNTNISSE: verfügt über einen umfangreichen Wortschatz im Alltags-, Pflege- und Betreuungsbereich mit ganzen Sätzen findet die Kommunikation statt Die Betreuungskraft versteht und versucht jede Frage zu beantworten. Wenn sie nicht sicher ist, ob sie richtig Verstanden hat, fragt Sie auf eine andere Art und Weise nach.
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