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PFLEGEGRAD
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege – insgesamt 6. Wochen, ggf. 42. Tage im Jahr haben:
Die Höhe der Verhinderungspflege umfasst 1612 EUR jährlich. Besteht ein höherer Bedarf an Verhinderungspflege so können bis zu 50% der Kurzeitpflege i.H.v. 806 EUR pro Jahr für die Verhinderungspflege genutzt werden. Somit stehen insgesamt bis zu 2.418 EUR im Jahr für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege zur Verfügung. Die restlichen 50% des Kurzzeitpflegegeldes können immer noch für einen kurzen, vollstationären Aufenthalt genutzt werden.
Arten der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann auf zwei Arten abgerechnet werden:
Tageweise Verhinderungspflege
Diese kann für einen Zeitraum von maximal 6. Wochen ggf. 42 Tagen am Stück geltend gemacht werden, u.a. als Urlaubsvertretung. In diesem Fall wird die Verhinderungspflege häufig für 8 oder mehr Stunden pro Tag benötigt.
Stundenweise Verhinderungspflege
Wir die Leistung Stundenweise benötigt, kann Sie sogar über das ganze Jahr abgerufen werden im gegenseits zu der Tageweisen Verhinderungspflege – max. 6. Wochen, ggf. 42. Tage ( 8 Std. am Tag oder mehr). Beträgt die Verhinderungspflege nicht mehr als 8 Stunden pro Tag, wird diese stundenweise abgerechnet
Vorteil der Verhinderungspflege ist, dass das Budget der Verhinderungspflege bis zur Höchstgrenze beansprucht werden kann. Darüber hinaus besteht sogar die Möglichkeit, dieses Budget von 1.612 Euro noch um bis zu 806 EUR aufzustocken, wenn Sie die Hälfte des Geldes für die Kurzzeitpflege nutzen möchten. Damit steht für die 24 H Pflege und der Stundenweise Betreuung insgesamt ein Satz von bis zu 2.418 EUR im Jahr zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege ist eine Form der Ersatzpflege ggf. Pflegevertretung, Urlaubsvertretung oder Urlaubspflege. Das Ziel ist, den Pflegenden Angehörigen eine Auszeit vom der Pflege und Betreuung Ihres Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verhinderungspflege wegen eines Krankheitsfalls, wichtigen Termin, Urlaubs oder aus anderen privaten Gründen in Anspruch genommen wird. Der Angehörige soll die Möglichkeit erhalten, sich um sich selbst zu kümmern und sich eine wohl verdiente Auszeit von der Verantwortung zu nehmen. Im Rahmen der Verhinderungspflege werden die alltäglichen Aufgaben, u.a. Grundpflegerische Versorgung des zu Pflegebedürftigen, sowie die Hauswirtschaftliche Versorgung von den 24-h Pflegebetreuungskräften übernommen und die Pflegekasse erstattet die Kosten über das Jahresbudget zurück.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf die Kurzeitpflege – insgesamt 8. Wochen, ggf. 56. Tage im Jahr haben:
• Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 - Einheitliche Budgethöhe i.H.v. 1.612 EUR bei Pflegegrad 2-5
• Keinen Anspruch auf Kurzeitpflege, haben in der Regel Personen mit Pflegegrad 1.
• Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich Pflegebedürftig werden und somit eine Kurzeitpflege benötigen. Leistungen in Form der Kurzeitpflege in Anspruch nehmen.
• Um Leistungen der Kurzeitpflege zu erhalten muss ein Antrag bei der jeweiligen Kranken. -und Pflegekasse gestellt werden.
• Die Kurzeitpflege kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden.
Die Kurzeitpflege dient dazu Pflegebedürftige Personen zu unterstützen, die nur eine begrenzte Zeit auf Vollstationäre Pflege angewiesen sind.
Eine Sozialleistung, die einmal pro Monat von der gesetzlichen oder auch privaten Pflegeversicherung an anerkannte Pflegebedürftige ausgezahlt wird, die sich entweder zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten pflegen und betreuen lassen.
Dieses Pflegegeld wird im Pflegeversicherungsgesetz (§ 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen) als „Pflegegeld für selbst beschaffene Hilfen“ bezeichnet und dadurch ist es möglich, sich den täglichen Aufwand und Einsatz der pflegenden Personen (Angehörige, Freunde oder Bekannte) entgeltlich bezahlen zu lassen.
• Pflegegeld gemäß des festgestellten Pflegegrades, siehe Tabelle unten
• Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI:
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Diese zweckgebundene finanzielle Hilfe dient dazu, pflegende Angehörige von Maßnahmen im Rahmen der Pflege zuhause zu entlasten. Dazu zählen Wohnungsreinigung, Haustierbetreuung, Bewässerung der Zimmerpflanzen oder die Seniorenbetreuung bei demenzkranken Menschen.
PRZEDSZKOLE.pl
BIS 30.6.2021
AB 1.7.2021
PFLEGEGELD ERHÖHUNG PRO MONAT
316 €
545 €
728 €
901 €
332 €
572 €
764 €
946 €
16 €
27 €
36 €
45 €